Schottergärten sind eine pflegeleichte Alternative zu Grünen Gärten, so die allgemeine Auffassung.  Aus praktischen Erwägungen haben sich daher viele Duisburger für einen solchen Schottergarten entschieden. Die Stadtverwaltung äußerst, dass Schottergärten einen negativen Einfluss auf das Mikroklima haben und daher keine gute Lösung seien. In Folge beschloss der Umweltauschuss das neue Landesrecht Beschlusssache DS19-0133 durchzusetzen und Anlagen von Schottergärten zu begrenzen. Aus mikroklimatischer Sicht und aus Gründen des Artenschutzes von Insekten durchaus eine sinnvolle Erwägung. Nur sind Schwierigkeiten bei der Umsetzung zu erwarten, die letztlich auch die Eigentumsrechte einiger Gartenbesitzer beschneiden können und vor allem finanzielle Konsequenzen mit sich führen. Dies gilt es zu berücksichtigen.

Wie viele Bürger sind überhaupt von dieser Maßnahme betroffen? Wie wird nachvollzogen, welche Gärten unter den „Bestandsschutz“ fallen (solche, die vor 2019 errichtet wurden)? Wie möchte die Stadtverwaltung diesen Bestandsschutz nachhalten?…

Wir haken nach und erwarten konkrete Antworten für die betroffenen Bürger in Homberg.

Hier finden Sie unsere Anfrage: Schottergartenverbot in Duisburg: Was droht nun den Eigentümern?