Eine Anfrage unserer NRW-Landtagsfraktion an das Innenministerium (Anfrage hier) hat ergeben, dass ein erheblicher Anteil an Zuwanderern aus dem südosteuropäischen Raum kaum die Voraussetzung zur Integration in den deutschen Arbeitsmarkt mitbringen. Folglich liegt hier der Schluß der gezielten Emigration in das deutsche Sozialsystem nahe. Ein neues Urteil des Eu-GH zum Kindergeldbeschluss (Aktenzeichen = C-411/20) sowie das nue Einwanderungsgesetz der Ampel-Regierung wird diese Entwicklungen voraussichtlich verstärken.

Duisburg ist von dieser Art der Zuwanderung bekanntlich besonders betroffen.

Die Anfrage hat zum Ziel, diesbezüglich das Ausmaß für Duisburg genauer zu erfassen.

Hier können Sie unsere Anfrage lesen: Zuwanderung aus Ost-Europa und Sozialbetrug

Die Antwort der Stadtverwaltung ergab, dass nicht nur der Personenkreis mit rumänischer und bulgarischer Staatsbürgerschaft in den letzten Jahren rasant gewachsen ist, sondern zeitgleich der Anteil an zugewanderten Osteuropäern im Grundsicherungsbezug rasant anstieg. Damit wird der Verdacht der gezielten Einwanderung in das deutsche Sozialsystem erneut bestätigt.

Wir bleiben für Sie dran.