Rat – Anfrage: EU-Freizügigkeit
Die Richlinie des Freizügigkeitsrecht von Unionsbürgern regelt sowohl die Personenverkehrsfreiheit, die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Niederlassungsfreizügigkeit sowie die Dienstleistungsfreiheit. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte mit dem bundesdeutschen Freizügigkeitsgesetztes und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift. Darin sind folgende Punkte zur Vorbeugung des Missbrauchs staatlicher Sozialhilfeleistungen geregelt: Es steht nicht erwärbstätigen Unionsbürgern sowie Unionsbürgern im Studium oder Ausbildung das Recht [...]
