Gemäß §9 StrWG NRW hat die Stadt Duisburg auf öffentlichen Straßen die Unterhaltslast und Verkehrssicherungspflicht. Die Straßen müssen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügend unterhalten werden. Schon 2017 hat die GPA für Duisburg bedauerlicherweise einen zu geringen Unterhaltsaufwand für eine längerfristige und wertsichernde Unterhaltung des Straßennetzes festgestellt (0,42 €/qm statt 1,30 €/qm). Im oben angegebenen Bereich ist teilweise schon der Unterbau zu sehen (Fotos). Diverse provisorische Kaltasphaltverfüllungen sind auch keine Dauerlösung und unwirtschaftlich obendrein. Der Deckbelag ist in der Schulstraße in Höhe Hausnummer 17 bis 47 besonders verschlissen. Es finden sich etliche Aufbrüche und mit Kaltasphalt provisorisch geflickte Schlaglöcher.
Hier der Antrag.
Hinterlasse einen Kommentar