Die Fahrbahndecke auf der Ottostraße (von Karlstraße bis Herzogstraße) in 47178 DuisburgWalsum befindet sich derzeit in einem äußerst schlechten baulichen Zustand. Der Straßenbelag weist zahlreiche Schlaglöcher, Risse sowie großflächige Abplatzungen auf. Diese Schäden stellen ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit dar. Insbesondere für Radfahrer besteht die Gefahr, dass sie durch tiefe Schlaglöcher oder aufgebrochene Asphaltstellen die Kontrolle über ihr Fahrrad verlieren und stürzen. Gleiches gilt für Fußgänger, die die Straße überqueren. Unebene und beschädigte Fahrbahnstellen erhöhen das Risiko von Stolperunfällen erheblich. Darüber hinaus kann der derzeitige Zustand der Straße auch haftungsrechtliche Konsequenzen für die Stadt nach sich ziehen. Kommunen sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, öffentliche Verkehrsflächen in einem Zustand zu halten, der eine sichere Nutzung ermöglicht. Kommt es aufgrund bekannter oder erkennbarer Schäden an der Fahrbahn zu Unfällen, etwa durch Stürze von Radfahrern oder Fußgängern, so können Schadensersatz- und Haftungsansprüche gegenüber der Stadt entstehen. Eine nachhaltige Instandsetzung der Fahrbahn würde daher nicht nur die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen, sondern auch potenzielle Haftungsrisiken reduzieren.

Der Antrag wurde abgelehnt.