Duisburg hat Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien in Größe einer mittleren Stadt mit mehreren Zehntausend Personen. Oft fällt in diesem Zusammenhang auch das Stichwort Armutszuwanderung und alle daraus sich ergebenden Folgen.

In der öffentlichen Diskussionen wird häufig suggeriert, dass Kommunen kaum Steuerungsmöglichkeiten hätten und in der EU ein Freizügigkeitsrecht gilt.
Unterschlagen wird hierbei regelmäßig, dass es sich um ein Arbeitnehmer- und um genau kein allgemeines Freizügigkeitsrecht handelt.

Die AfD-Fraktion hat nach intensiver rechtlicher Hintergrundprüfung bei der Duisburger Verwaltung nachgefragt, wie die vorhandenen Instrumente und Handlungsmöglichkeiten vor Ort eingesetzt werden.

Hier unsere Anfrage im Rat der Stadt Duisburg vom 27.09.2021: https://sessionnet.krz.de/duisburg/bi/getfile.asp?id=1662716&type=do