Im Laufe der Anhörung (ich wohnte als Einwender der Erörterung bei) für die Betroffenen vom 16.-19.4.24 brachten nicht nur Bürger ihre Anliegen vor, sondern auch Träger öffentlicher Belange (oft auch anwaltlich vertreten), die viele erhebliche, unlösbare und möglicherweise sehr kostspielige Einwendungen vortrugen. Teilweise werden deren Grundstücksanteile, neue Zufahrten, Denkmalschutz, Gas- und Stromleitungsumlegungen, Hausabrisse oder Ersatzflächen für Regenrückhaltebecken etc. benötigt. Die Komplexität wurde noch mal mehr als deutlich. So sind 45 Brückenbauwerke zu erneuern. Die neue A 59 wird viel breiter. Die Hafenüberquerung Berliner Brücke gilt schon ab 2029 als baufällig.
Es gab 1300 Einwendungen!
Ob 10 Jahre Bauzeit reichen? Diese Frage ist durchaus zu stellen.
Und nicht nur das. In Berlin hat der A58-Ausbau höchste Priorität und ist alternativlos so umzusetzen. Jede Änderung des Vorhabens hätte ein ganz neues Genehmigungsverfahren und damit Zeitverlust zur Folge. Die Bundesautobahn GmbH als Vorhabensträgerin baut wie genehmigt und das Fernstraßenbundesamt managet das Planfeststellungsverfahren.
Hierbei werden der Interessensausgleich, Abwägungen und Konflikte geklärt. Das Projekt wird aber nicht infrage gestellt.
Daher ist es kein Thema z.B. eine abgespeckte Version (z.B. 4 statt 6-streifiger Ausbau mit optimierter elektronischer Verkehrslenkung über A3, A40 und A42) zu prüfen. Dann wäre man wieder „zurück auf Los.“
Nach meinem Eindruck ist eine 6.streifige Autobahn mitten durch dichte Wohn- und Industriegebiete mindestens mit dem Berliner Flughafen oder Stuttgart `21 vergleichbar. Kosten- und Zeitrahmen sind erfahrungsgemäß unbeherrschbar.
Die Duisburger AfD Ratsfraktion setzt sich seit der letzten Kommunalwahl für eine schmale Version der Stadtautobahn und eine Streckenführung in Tieflage (Trog mit Deckel) zwischen Berliner Brücke und Marxloh ein. Vielen Betroffenen wäre etwas geholfen.
Ein Beitrag von :
Rainer Holfeld
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