Die Verwaltung soll prüfen, wie ein „Wunschbaum“ für das Bezirksrathaus Hamborn in der Weihnachtszeit 2026 gesetzeskonform realisiert werden kann. Bedürftige Kinder und Jugendliche zwischen vier und 18 Jahren können dort Wunschzettel anbringen. Spender nehmen Wunschzettel mit, kaufen das gewünschte Geschenk, verpacken es, bringen den Wunschzettel am Geschenk an und legen es anonym unter den „Wunschbaum“. Der Wert eines Geschenks soll maximal 20 € betragen. Vorbild ist die Aktion „Wunschbaum“ im Bezirksrathaus Rheinhausen.

Der AfD-Prüfantrag wurde abgelehnt.