Die sich summierenden Unterhaltskosten für gedultete, also ausreisepflichtige Asylbewerber, dei denen von einer sofortigen Abschiebung abgesehen wird, werden immer mehr auf die Kommunen übertragen. So wurde zum Beispiel seitens des Städterates NRW moniert, dass diese Kosten für Gedultete nach kurzer Zeit fast vollständig bei den Kommunen verbleiben.

Wir wollen wissen, wie sehr dir städtische Finanzhaushalt Duisburgs durch diesen Umstand in den vergangenen zwei Jahren zusätzlich belastet wurde.

Hir finden Sie unsere Anfrage: Duldung abgelehnter Asylbewerber in Duisburg