Durch die Corona-Maßnahmen der Landesregierung mussten viele Gaststätten ihren Betrieb seit nunmehr fast einem Jahr einstellen. Die Folge: nach einem Jahr erlischt in der Regel die gaststättenrechtliche Erlaubnis. Wenn nicht schon aus wirtschaftliche Gründen durch mangelnde Einnahmen ohnehin schließen müssen.

Wir wollen daher von der Stadtverwaltung wissen, ob die Stadtverwaltung hier im Sinne der betroffenen Gastronomen handelt, um Betriebsschließungen zu vermeiden.

Hier finden Sie unsere Anfrage: Zwangsschließungen von Gaststätten in Duisburg durch Lizenzverlust