Der STEAG-Geschäftsbericht 2020 lag zum Stichtag Ende August diesen Jahres nicht vor, die aber Grundlage für mehrere Entscheidungen des Rates hätten sein sollen. Die RAG ist aus dem „Treuhandmodell“ ausgestiegen. Die Fortbestehungsprognosen und eine Einschätzung der Zahlungsfähigkeit der STEAG liegen somit noch immer nicht vor.

Wir beantragen, dass seitens der zuständigen politischen Gremien die STEAG zur alsbaldigen Vorlage des Geschäftsberichtes 2020 aufgefordert wird und zur Einschätzung der Zahlungsfähigkeit verpflichtet wird.

Hier finden Sie unseren Antrag: Fortbestehen des STEAG-Steinkohle-Verstromungs-Konzerns