Etwa 5% der Wohnungslosen in Deutschland halten einen Hund. Ein tierischer Begleiter ist für sie nicht nur ein Trostspender sondern auch ein Aufpasser in der Schutzlosigkeit öffentlicher Plätze. Aus hygienischen Gründen ist die Mitnahme von Tieren in Obdachlosen-Unterkünfte in der Regel untersagt. Im Sinne des Tierschutzes ist es daher, auch für diese tierischen Begleiter Obdachlosen-Schlafplätze einzurichten, in welchen den Tieren ggf. auch eine medizinische Versorgung gewährleistet werden kann.

Unseren vollständigen Antrag können Sie hier lesen: Einrichtung von Obdachlosen-Schlafplätzen für Tiere