Gastbeitrag des wirtschaftspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Duisburg, Rainer Holfeld:

Kleine Trostpflaster haben wir auch gesehen. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 12.096 Euro (+ 312 Euro), der Kinderfreibetrag auf 9.600 Euro (+ 30 Euro pro Elternteil). Die Eckwerte des Steuertarifs wurden etwas verschoben, so dass höhere Steuersätze bei Lohnerhöhungen ausgeglichen werden.

Das Kindergeld ist um 5€/Mon. erhöht worden.
Der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringen Einkommen wurde auf monatlich 25 Euro angehoben.

Der Mindestlohn wurde um 41 Cent auf 12,82 €/Std. erhöht.

Die Obergrenze für sogenannte Minijobs steigt von 538 auf 556 €/Mon.

Bürger mit niedrigen Einkommen bekommen einen höheren Mietzuschuss.
Das monatliche Wohngeld steigt durchschnittlich um 30 Euro oder 15 Prozent.

Die 105 Duisburger Spielhallen müssen 2025 eine von 19 auf 22% erhöhte Vergnügungssteuer abführen.
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD) haben in der neuen Ausgabe der Friedhofsgebührensatzung 2025 die Einäscherungsgebühren stabil gelassen.

Graberwerb und Bestattung wurden zwischen 3 und 5% teurer.

 

AfD-Fraktion im Rat: Deutschland-teuer Land 4. Folge (Sonstiges 2025) – Duisburg