Die Erweiterung der Geschwindigkeitsbegrenzung soll insbesondere der Erhöhung der Verkehrssicherheit und dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer dienen.

Die örtlichen Gegebenheiten sprechen dafür, die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung über den derzeitigen Geltungsbereich hinaus fortzuführen.

Es würde vermieden, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits an der Stelle wieder angehoben wird, an der die besonderen örtlichen Gefahren weiterhin bestehen.

Unser Antrag wurde abgelehnt.