Im betroffenen Bereich sind die vorhandenen Fußgängerüberwege durch die Baustelleneinrichtung derzeit erheblich eingeschränkt beziehungsweise teilweise nicht nutzbar.

Dies führt dazu, dass Fußgänger – darunter insbesondere Kinder, ältere Menschen sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität – keine sichere Querungsmöglichkeit mehr vorfinden und gezwungen sind, auf unsichere Alternativen auszuweichen.

Gerade im Bereich eines Kreisverkehrs mit entsprechendem Verkehrsaufkommen ist eine funktionierende und sichere Fußgängerführung von besonderer Bedeutung.

Unser Antrag wurde abgelehnt.