Auf Grund eines Bußgeldes wegen Parkens auf dem Gehweg wandte sich die betroffene Person an die Mandatsträger.
Es war jahrelange Parkpraxis, so aber leider nicht erlaubt, da kein Verkehrszeichen 315 StVO aufgestellt ist.
Es handelt sich um die rechte Seite der Wedauer Str. Ein sog. einhüftiges Parken könnte möglich sein.
Die AfD Fraktion bittet die Verwaltung um Prüfung, welche Bereiche der Wedauer Str. sich zum Parken eignen und durch das Zeichen 315 StVO ggf. gekennzeichnet werden können.
Unser Antrag wurde abgelehnt.
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